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(AAT) - Anti-Aggressivitäts-Training

Die Akzeptanz von Gewalt sowie die Bereitschaft zur Gewaltanwendung haben in den letzten Jahren insgesamt - und besonders bei jungen Menschen - zugenommen. Sie wird in weiten Kreisen als legitimes Mittel verstanden, die eigenen Interessen gegen andere durchzusetzen oder seine persönliche Frustration abzubauen. Gewalt setzt erkennbar früher ein und gestaltet sich brutaler. Noch vorhandene Hemmschwellen verschwinden ganz und damit ein Gefühle des Mitleids mit dem Opfer. Mit zunehmender Sorge muss sich diesbezüglich einer qualitativ veränderten Gewalt zugewandt werden. Gewalttätige Menschen und vor allem ihre Angriffe auf unbeteiligte Mitbürger sind zu einem vorrangigen gesellschaftspolitischen Thema avanciert.

In den vergangenen Jahren versucht man sich nun bundesweit diesem Problemfeld mit den unterschiedlichsten Methoden zu stellen. Eine davon ist das Antiaggressivitätstraining (AAT) oder Antigewalttraining (AGT). Das von Prof. Jens Weidner entwickelte Training wurde erstmals 1987 in der JVA Hameln angewandt und hat sich bis heute als eine erfolgreiche Möglichkeit in der „Behandlung“ von Körperverletzern erwiesen.

Zielgruppe

Zielgruppe sind Menschen, die erstmals oder wiederholt wegen körperlicher Gewalt gegen Andere aufgefallen sind. Rücksichtsloses und gegenüber pädagogischen Interventionen resistentes Verhalten sind typisch.

Einsicht in die Folgen für die Opfer oder Schuldgefühle bestehen in der Regel nicht.
Die begangenen Straftaten umfassen dabei vor allem: „X Straftaten gegenüber dem Leben (§§ 211, 212, 213 StGB) „X Körperverletzung (§§ 223, 223 a, 224, 226 StGB)
„X Schwerer Raub (§ 250 StGB)

Finanzierung des AAT

Die Finanzierung erfolgt, sofern es sich bei den Teilnehmern des AAT um Jugendliche
oder Heranwachsende mit einer gerichtlichen Auflage handelt, über die zuständigen Jugendämter. Die Jugendgerichtshilfe nimmt diesen Auftrag normalerweise auch an. Wenn jedoch aufgrund des Alters der Straftäter oder sonstigen Gründen das KJHG nicht greift, gibt es bisher keine gesetzliche Grundlage der Kostenübernahme durch einen
kommunalen oder anderen Träger. Im Jahre 2009 wurden 3 Plätze für Jugendliche in einem entsprechenden Jugend –AAT bei „Juvente“, (Namensänderung: davor SILK) von OUTH finanziert.

Erwachsene Teilnehmer des AAT zahlen ihre Teilnahme am Training selbst, wenn sie finanziell dazu in der Lage sind. Eine Staffelung bei der Kostenbeteiligung bezüglich der Einkommenshöhe und der damit verbundenen Belastbarkeitsgrenze wurde eingeführt und hat sich bewährt. Denjenigen Klienten, die Hartz VI Empfänger sind oder über ein gleichwertig geringes Einkommen verfügen, wird keine Kostenbeteiligung
zugemutet.

Leider rekrutierte sich tatsächlich die weitaus größte Zahl der AAT-Teilnehmer aus diesem finanzschwachen Einkommenskreis, so dass die Finanzierung der AAT-Kurse sehr kostenaufwendig war, weil keine nennenswerten Eigenbeteilungen erbracht werden konnten. Der hohe finanzielle Aufwand muss dabei durch Geldbußen eingebracht werden, die von den Gerichten zugewiesen werden, die ihrerseits die kostenwirksamen AAT –Auflagen verhängen.

Organisation und Inhalt des AAT

Die Personalressourcen wurden im Verlauf des Jahres 2009 an den gestiegenen AAT-Aufwand angepasst. Eine AAT-Trainerin konnte mit einer 0,35 Stelle neben der konkreten Kursdurchführung, auch für die Abwicklung der gesamten Administration und Organisation (Eignungsgespräche, Kostenbeteiligung, Raumorganisation) eingestellt werden. Das AAT ist eine Gruppenmaßnahme und umfasst ein soziales Training von mind. 80 Stunden innerhalb eines Zeitraumes von 5 - 7 Monaten. Die Gruppengröße besteht aus maximal 8 Teilnehmern mit zwei ausgebildeten AAT-Trainern. Bei Bedarf werden für besondere Themen weitere Fachleute hinzu gezogen.

Eine erlebnispädagogische Maßnahme sowie ein Besuch im Rechtsmedizinischen Institut in Mainz sind ebenso fester Bestandteil des Trainings wie ein gemeinsames Wochenende auf dem Land. In allen Fällen findet mit den TeilnehmerInnen im Vorfeld ein intensives Vorgespräch statt, in welchem die Motivation und Eignung der Klienten geklärt werden soll.

Folgende Ausschlusskriterien müssen dabei beachtet werden:

- Akute Alkohol- oder Drogenabhängigkeit
- Psychische Instabilität und/oder Erkrankung
- Bandenkriminalität
- Mangelnde Sprachkompetenz

Um die teilweise sehr lange Wartezeit zwischen den Kursen zu überbrücken, werden bis zum Gruppenbeginn in besonderen Fällen auch Einzelgespräche geführt.

Ziele des AAT:

-
Erzeugung von Betroffenheit und Empathie für die Opfer
- Stärkung von Selbstwertgefühl und Selbstbewusstsein
- Entwicklung neuer Handlungsstrategien zur Konfliktlösung
- Erlernen einer Reflexionsfähigkeit
- Umgang mit Fremdkritik

Die inhaltliche Arbeit im AAT basiert auf der Grundidee, die Täter an ihre eigenen Gewaltanteile (Biographien), an die Opferperspektive und an ihre Rechtfertigungsgründe heranzuführen. Sie werden mit ihren aggressiven und gewalttätigen Verhaltensweisen konfrontiert und sollen im Training die möglichen Konsequenzen ihrer Taten „durchleben“. Sie müssen sich mit ihren Taten und den Verletzungen ihrer Opfer auseinander setzen.

Wenn es gelingt, die Gewaltverherrlichung zu erschüttern, Schuldgefühle zu wecken und Mitleid mit den Opfern zu erzeugen, verlieren die Täter den Spaß an der Gewalt und entwickeln Hemmungen, jemanden zu verletzen. Dann werden sie bereit sein zu lernen, sich anders stark zu fühlen und zu akzeptieren bzw. die Anerkennung des sozialen Umfelds für sich zu gewinnen.


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