Jedes Kind hat einen Rechtsanspruch auf regelmäßigen Kontakt mit beiden Elternteilen oder wichtigen Bezugspersonen und es benötigt diesen auch für eine gesunde Entwicklung seiner Persönlichkeit. Umgekehrt ist jeder Elternteil zum Umgang mit seinen Kindern berechtigt und verpflichtet. Nicht immer klappt die Regelung des Umgangs reibungslos. Der Begleitete Umgang ist ein Angebot zur Regelung und Umsetzung des Umgangsrechts und eine Hilfe bei hochstrittigen oder problembehafteten Trennungen und Scheidungen. Der Begleitete Umgang ermöglicht es Kindern, auch in schwierigen Situationen mit beiden Elternteilen Kontakt zu halten. Er bietet zudem eine Möglichkeit zur Kontaktanbahnung bei Kindern, die einen Elternteil schon längere Zeit nicht gesehen haben.

Die Opfer- und Täterhilfe e.V. hat die Aufgabe übernommen, Kinder beim Kontakt mit dem getrennt lebenden Elternteil oder anderen relevanten Bezugspersonen (wie z.B. Großeltern oder erwachsenen Geschwistern) zu begleiten und sie bei der Aufrechterhaltung, Anbahnung oder auch einer Wiederanbahnung regelmäßiger Kontakte zu unterstützen. Das Wohl des Kindes mit seinem Befinden und seinen Bedürfnissen steht dabei für uns an erster Stelle. Wir lenken den Blick der Eltern auf die Interessen und Belange des Kindes. Im Konflikt der Eltern/ Erwachsenen verhalten wir uns unparteiisch. Lösungen erarbeiten wir zukunftsorientiert gemeinsam mit allen Beteiligten.

Ziele des Begleiteten Umgangs

für die Kinder:

  • Umsetzung des Rechtes auf Kontakt zu beiden Elternteilen/wichtigen Bezugspersonen

  • Schutz und neutraler Raum, den anderen Elternteil zu sehen

  • Entlastung der Kinder bei Loyalitätskonflikten, Schuldgefühlen und Überforderungen

  • Beitrag zur Verarbeitung erlittener seelischer Verletzungen

  • Unterstützung zur Äußerung eigener Bedürfnisse

für die Eltern:

Unterstützung und Begleitung

  • bei der Suche nach einer tragfähigen Lösung für die Umgangsrechte

  • bei der sinnvollen Umsetzung richterlicher Weisungen und Beschlüsse

  • bei der Förderung der familiären Kommunikation

  • bei der Unterscheidung zwischen Paar- und Elternebene

Konkret:

  • zur Umsetzung des Begleiteten Umgangs werden die betroffenen Familien in der Regel vom zuständigen Jugendamt oder durch das Familiengericht per Gerichtsbeschuss an die Opfer- und Täterhilfe verwiesen

  • der Begleitete Umgang ist ein Hilfeangebot der Jugendhilfe und für Eltern kostenfrei (§18 Abs. 3 SGB VIII Umgangsrecht)

  • die Opfer- und Täterhilfe stellt einen Raum als neutralen Ort für die Besuchskontakte zur Verfügung

  • der Begleitete Umgang wird von hauptamtlichen Fachkräften organisiert und koordiniert, welche - parallel zu den Umgangskontakten mit den Eltern - Gespräche mit den Eltern führen und auch engen Kontakt zu den Jugendämtern halten

  • zu Beginn steht eine Beratung der Eltern in Form von Einzelgesprächen (ggf. auch mit beiden Elternteilen gemeinsam); hier werden die Regeln und Vereinbarungen für die Umgangskontakte gemeinsam festgelegt

  • das Kind/die Kinder lernt die Umgangsbegleiterin/den Umgangsbegleiter kennen

  • der Begleitete Umgang findet in der Regel für 1-2 Stunden wöchentlich oder 14-tägig statt

Umgang mit Erkältungs-/Krankheitssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kita und Schule in Rheinland-Pfalz  ACHTUNG: Absatz eins gilt nicht für Kinder unter 5Jahren. 

Kontakt

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Ute Leonhardt
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06131 / 28777-34
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